Vergleichen Sie den Auszug mit der Anmeldung, dem Prüfungsprotokoll und den eigenen Notizen. Markieren Sie dabei genau, ob sich die Abweichung auf den Forderungsbetrag, den Forderungsgrund, den Rang oder eine Teilposition bezieht. Ein allgemeiner Hinweis auf einen falschen Tabellenstand reicht für die weitere Klärung meist nicht aus.
Sichern Sie beide Fassungen unverändert und erstellen Sie eine kurze Vergleichsnotiz mit Datum und Fundstelle der Abweichung. Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche Information im Auszug steht und welche Angabe in der eigenen Akte davon abweicht.
Bei fehlender Zuordnung prüfen Sie zuerst Aktenzeichen, Schuldner und Prüfungstermin. Erst danach sollte die für das Verfahren zuständige Stelle mit einer präzisen Frage zum fehlenden oder unklaren Eintrag befasst werden.