Rolle und gesetzlichen Prüfrahmen zuerst abgrenzen
Ordnen Sie zuerst Beteiligte, Verfahrensstand und wirtschaftliches Ziel. Forderung, Eigentum, Organpflicht und Erwerb folgen unterschiedlichen Prüfpfaden.
Eigene Ware oder Maschinen in der Masse anhand von Vertrag, Kennzeichnung und Zahlungsfluss zuordnen.
Der Entscheidungsbaum strukturiert Ihre Rolle und Dokumente. Er berechnet keine Frist und trifft keine Rechtsentscheidung.
Ordnen Sie zuerst Beteiligte, Verfahrensstand und wirtschaftliches Ziel. Forderung, Eigentum, Organpflicht und Erwerb folgen unterschiedlichen Prüfpfaden.
Mit geordneten Unterlagen kann die konkrete Rechtsfrage gegen die aktuelle Verfahrenslage und die einschlägigen Normen geprüft werden.
Sichern Sie Vertrag, Zahlungsbelege, gerichtliche Kundmachung und Kommunikation, bevor Sie eine rechtliche oder wirtschaftliche Entscheidung treffen.
Befinden sich Sachen in der Insolvenzmasse, die dem Schuldner nicht gehören, richtet sich das Aussonderungsrecht nach § 44 IO und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Für Lieferanten, Vermieter und Leasinggeber ist die lückenlose Identifikation der Sache oft entscheidend.
Die Seite gibt keine automatische Antwort, ob ein Aussonderungsrecht besteht. Sie zeigt, welche Tatsachen und Belege für die anwaltliche Prüfung zusammengehören.
Bezeichnung, Seriennummer, Standort, Fotos und Lieferscheine müssen dieselbe Sache betreffen. Bei austauschbarer Ware, Verarbeitung oder Weiterveräußerung wird die Zuordnung schwieriger.
Halten Sie fest, wann und an wen übergeben wurde, wer die Sache derzeit nutzt und ob der Insolvenzverwalter bereits kontaktiert wurde.
Der Vertrag allein genügt oft nicht. Benötigt werden Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbewegungen und allfällige Vereinbarungen über Eigentumsvorbehalt, Leasing oder Verwahrung.
Widersprüche zwischen Vertrag, Rechnung und tatsächlicher Übergabe sollten vor einer Forderung an die Masse geklärt werden.
§ 44 IO enthält auch eine Regel für den Fall, dass die Sache nach Verfahrenseröffnung veräußert wurde. Ob eine Ersatzaussonderung möglich ist, hängt von den konkreten Voraussetzungen und dem nachvollziehbaren Erlös ab.
Der Check qualifiziert keinen Erlös automatisch als Ersatz. Er fordert die Verkaufsunterlagen und Zahlungswege an.
Beschreiben Sie die Sache, Rechtsgrundlage und Belege präzise. Verlangen Sie nicht zugleich Herausgabe, Zahlung und Anerkennung einer Insolvenzforderung, ohne die Prüfpfade zu trennen.
Vor Abholung, Selbsthilfe oder Verwertung ist die rechtliche Lage zu klären. Eigenmächtige Schritte können Beweise und Verhandlungsposition verschlechtern.
Allgemeine Information zum österreichischen Insolvenzrecht, Stand Juli 2026. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall und der aktuellen Verfahrenslage ab.
Forderungsgrund, Belege, Tabellenstand und wirtschaftliche Folgeentscheidungen geordnet prüfen.
Zahlungen und Sicherheiten aus der Krise chronologisch dokumentieren und rechtlich einordnen.
Antragspflicht, Krisendokumentation und Gesellschafterdarlehen voneinander abgrenzen.
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