Insolvenz

Eigentumsvorbehalt

Eine vertragliche Eigentumsregel, nach der das Eigentum bis zum Eintritt der vereinbarten Bedingung beim Lieferanten bleibt.

Kurz erklärt

In der Insolvenz des Käufers ist zu prüfen, ob der Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart wurde und ob die gelieferte Sache noch eindeutig identifiziert werden kann. Erst diese Prüfung zeigt, ob der Lieferant ein Aussonderungsrecht nach § 44 IO geltend machen kann.

Der Eigentumsvorbehalt ist die vertragliche Grundlage für den Eigentumsverbleib, die Aussonderung dagegen der insolvenzrechtliche Herausgabeweg. Er ersetzt weder den Eigentumsnachweis noch die Anmeldung einer verbleibenden Geldforderung. Der Schwerpunkt Eigentum in der Insolvenzmasse vertieft die Abgrenzung; der Beitrag zur Forderungsanmeldung bei Schuldnerinsolvenz behandelt den getrennten Zahlungsanspruch.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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