Aussonderung
Ein Anspruch auf eine Sache in der Masse, die dem Schuldner nicht gehört.
Kurz erklärt
Ein Anspruch auf eine Sache in der Masse, die dem Schuldner nicht gehört.
Für die konkrete Einordnung sind Vertrag, Verfahrensstand und Belege gemeinsam zu prüfen. Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage und der Einzelfall. Zum passenden Schwerpunkt.
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