Insolvenz

Aussonderung

Ein Anspruch auf eine Sache in der Masse, die dem Schuldner nicht gehört.

Kurz erklärt

Ein Anspruch auf eine Sache in der Masse, die dem Schuldner nicht gehört.

Für die konkrete Einordnung sind Vertrag, Verfahrensstand und Belege gemeinsam zu prüfen. Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage und der Einzelfall. Zum passenden Schwerpunkt.

Rechtsgrundlagen

Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg