Eigene Ware oder Maschine in der Masse sichern
Eigentum, Identität, Standort und Zahlungsfluss für die Aussonderungsprüfung dokumentieren.
Bei eigener Ware oder einer eigenen Maschine muss die Sache eindeutig identifizierbar bleiben. Verarbeitung, Verbindung mit anderen Sachen und jeder Standortwechsel sind Warnpunkte, weil sie die tatsächliche Zuordnung und damit die Aussonderungsprüfung erschweren können.
Ordnen Sie die Belege mit dem Hub zu Aussonderung und Eigentumsvorbehalt ein. Der Aussonderungs-Check führt anschließend durch die wichtigsten Sach- und Dokumentenfragen.
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0 von 12 Punkten erledigt
01 Sache und Standort identifizieren
02 Eigentum und Veränderungen belegen
03 Massekontakt vorbereiten
Rechtlicher Ausgangspunkt
§ 44 IO im aktuellen RIS-Text betrifft Sachen in der Masse, die dem Schuldner nicht gehören, sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Ersatzaussonderung. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss anhand der konkreten Sache und der Belege geprüft werden.
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Verkauf oder Standortwechsel führen nicht automatisch zu einem bestimmten Ergebnis. Sie sind aber Warnsignale, die sofort dokumentiert und rechtlich eingeordnet werden sollten.
Diese Checkliste dient der Vorbereitung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Gerichtliche Kundmachungen und Termine müssen im konkreten Verfahren geprüft werden.
Eigentum und Sache im Zusammenhang einordnen
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
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