Feststellung und Vermögen nach Aufhebung prüfen
Ordnen Sie Beschluss, Anmeldungsverzeichnis und aktuelles Vermögen zusammen.
Welche Rechte Insolvenzgläubiger nach der Aufhebung behalten und welche Unterlagen für Klage oder Exekution entscheidend sind.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist eine Forderung nicht automatisch vollständig durchsetzbar. Der Aufhebungsgrund und ein allfälliger Sanierungsplan verändern den Prüfweg.
§§ 59 bis 62 IO unterscheiden Rechte des Schuldners und Rechte der Insolvenzgläubiger. Für die Durchsetzung zählen Anmeldungsverzeichnis, Feststellung und der genaue Aufhebungsbeschluss.
Dieser Beitrag ergänzt die allgemeinen Informationen zum Verfahrensabschluss um den späteren Weg zu Klage und Exekution.
Aufhebungsbeschluss, Anmeldungsverzeichnis und Sanierungsplan haben unterschiedliche Funktionen.
| Aufhebung | Rechtskräftiger Beschluss, Verfahrensart | Warum wurde das Verfahren aufgehoben? |
| Forderung | Anmeldungsverzeichnis, Prüfungsergebnis | Wurde die Forderung festgestellt? |
| Durchsetzung | Exekutionsunterlagen, Sanierungsplan | Welcher Weg bleibt offen? |
Nach einem Sanierungsplan gelten dessen besondere Rechtswirkungen zusätzlich.
Der Check ordnet den Aufhebungsgrund und die Forderungsunterlagen.
Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.
Ordnen Sie Beschluss, Anmeldungsverzeichnis und aktuelles Vermögen zusammen.
Eine bestrittene Forderung kann nicht ohne Weiteres wie eine festgestellte Forderung vollstreckt werden.
Prüfen Sie Quote, Fälligkeit und die Wirkung des Plans vor jeder weiteren Maßnahme.
Ohne Aufhebungsbeschluss und Forderungsstand bleibt der Durchsetzungsweg offen.
§ 59 IO beschreibt die Wirkung der rechtskräftigen Aufhebung für den Schuldner. § 60 IO regelt das Klagerecht der Insolvenzgläubiger. § 61 IO betrifft unter bestimmten Voraussetzungen das Exekutionsrecht aus dem Anmeldungsverzeichnis.
§ 62 IO hält fest, dass die besonderen Wirkungen eines Sanierungsplans unberührt bleiben. Der Aufhebungsbeschluss allein beantwortet daher nicht jede Frage.
Eine im Verfahren festgestellte Forderung kann eine andere Grundlage für die Exekution bieten als eine bestrittene Forderung. Lesen Sie Prüfungsergebnis und Anmeldungsverzeichnis vollständig.
Bei einer Bestreitung braucht es regelmäßig eine eigene Klärung. Höhe, Rechtsgrund, Bestreitung und allfällige Teilzahlungen sollten in einer Übersicht getrennt stehen.
Wenn ein Sanierungsplan bestätigt wurde, bestimmen Quote, Fälligkeit und Planinhalt den weiteren Weg. Eine Vollstreckung darf nicht losgelöst von diesen Wirkungen geplant werden.
Sichern Sie Plan, Bestätigungsbeschluss und Zahlungsaufstellung. Auch die Frage, ob der Schuldner den Plan erfüllt, gehört in die Akte.
Für eine Klage oder Exekution brauchen Sie eine klare Forderungschronologie. Sie sollte Vertrag, Fälligkeit, Anmeldung, Prüfung, Zahlungen und Aufhebung verbinden.
Eine rechtliche Prüfung sollte auch klären, ob zwischenzeitlich ein neuer Anspruch entstanden ist oder ob weiterhin die Insolvenzforderung maßgeblich ist.
§ 60 IO regelt das Klagerecht der Insolvenzgläubiger. Der Aufhebungsgrund und ein Sanierungsplan können die Durchsetzung beeinflussen.
§ 61 IO setzt dafür eine festgestellte und nicht ausdrücklich bestrittene Forderung voraus. Der konkrete Eintrag muss geprüft werden.
§ 62 IO lässt die besonderen Wirkungen des Sanierungsplans unberührt. Planinhalt und Zahlungsstand sind daher entscheidend.
Nennen Sie uns Ihre Rolle, das betroffene Unternehmen und den Verfahrensstand. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
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