Sichern Sie die Kontoauszüge, Sparbuchseiten, Kontoeröffnungsunterlagen, Bankmitteilungen und den Schriftverkehr mit der Sicherungseinrichtung. Bei Unternehmen gehören außerdem Buchungsunterlagen und die interne Zuordnung des Guthabens in die Akte. Entscheidend ist eine lückenlose Darstellung von Kontoinhaber, Institut, Kontostand und Erstattung.
Für eine zeitlich begrenzt gedeckte Einlage braucht es zusätzliche Nachweise zum Ursprung des Guthabens und zum maßgeblichen Lebensereignis oder der Immobilientransaktion. Ein hoher Kontostand allein belegt diese Ausnahme nicht.
Legen Sie nach Erhalt der Auszahlung eine Abrechnung an: Ausgangsguthaben, gedeckter Betrag, allfälliger Sonderbetrag, Auszahlung und verbleibender Anspruch. Widersprüche zwischen Kontoauszug, Bankmitteilung und Auszahlung sollten sofort dokumentiert und anhand der Unterlagen geklärt werden.