Erwerb eines Betriebsteils aus der Insolvenz
Verfahrensstand, Rechte Dritter, Genehmigungen, Bedingungen und Übergabe vor dem Erwerb eines Betriebsteils prüfen.
Ein Betriebsteil aus einem eröffneten Insolvenzverfahren ist nicht automatisch frei von Rechten Dritter. Massezugehörigkeit, Verfügungsmacht und Genehmigungen müssen assetbezogen geklärt werden.
Vor Zahlung und Übergabe sollten Erwerbsgegenstand, Bedingungen, Drittberechtigungen und der konkrete Vollzugsweg dokumentiert sein.
Haken werden nur in diesem Browser gespeichert.
0 von 12 Punkten erledigt
01 Verfahrensstand und Erwerbsgegenstand
02 Rechte Dritter und Genehmigungen
Aussonderungs- und Absonderungsrechte bleiben durch die Eröffnung grundsätzlich unberührt.
03 Bedingungen vor Zahlung und Übergabe
Rechtlicher Prüfrahmen
§ 11 IO schützt Aussonderungs- und Absonderungsrechte vor einer pauschalen Lastenfreiheitsannahme. §§ 116 bis 118 IO regeln Genehmigungs- und Beteiligungsschritte für bestimmte Verwertungen; § 119 IO betrifft die gerichtliche Veräußerung auf Antrag des Insolvenzverwalters.
Die IO enthält kein einheitliches Übergabeprotokoll für jeden Betriebsteilerwerb. Einen transaktionsrechtlichen Überblick bietet Distressed M&A: Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz.
Diese Checkliste dient der Vorbereitung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Gerichtliche Kundmachungen und Termine müssen im konkreten Verfahren geprüft werden.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
Sie möchten eine Forderung, eigene Ware oder eine Entscheidung in der Krise prüfen lassen?
Nennen Sie uns Ihre Rolle, das betroffene Unternehmen und den Verfahrensstand. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000