Insolvenz
Checkliste

Gesellschafterdarlehen und Rückzahlungen

Kreditform, Krise, Gesellschafterstellung, Rückzahlung und Aufrechnung nach dem EKEG getrennt dokumentieren.

Ein Gesellschafterdarlehen ist nicht allein wegen der Person des Kreditgebers eigenkapitalersetzend. Für die Prüfung müssen Kreditform, Zeitpunkt und Krise sowie die Stellung des Kreditgebers zusammenpassen.

Rückzahlung und Aufrechnung sind eigene Prüfschritte. Diese Liste hilft, den Sachverhalt für die rechtliche Einordnung nach §§ 1, 2, 3 und 14 EKEG vollständig aufzubereiten.

Haken werden nur in diesem Browser gespeichert.

0 von 12 Punkten erledigt

01 Kreditform und Gesellschafterstellung

Zuerst ist festzuhalten, welche Finanzierung tatsächlich gewährt wurde und wer dahintersteht.

02 Krise zum maßgeblichen Zeitpunkt

Die wirtschaftliche Lage muss für Gewährung, Verlängerung und wesentliche Änderungen jeweils zeitlich belegt werden.

03 Rückzahlung und Aufrechnung

Jede Befriedigung des Gesellschafters braucht einen eigenen Zahlungs- und Rechtsgrund.

Rechtlicher Prüfrahmen

§ 1 EKEG enthält den Grundtatbestand des eigenkapitalersetzenden Kredits; § 2 EKEG definiert die Krise. § 3 EKEG grenzt die Kreditgewährung unter anderem bei kurzfristigen Geld- oder Warenkrediten sowie bei der bloßen Verlängerung oder Stundung eines vor der Krise gewährten Kredits ab. § 14 EKEG ist für Rückzahlung und Aufrechnung maßgeblich.

Diese Checkliste ordnet Kredit, Krise, Rückzahlung und Aufrechnung für die individuelle Prüfung. Eine vertiefende Einordnung bietet der Beitrag Gesellschafterdarlehen in der Krise nach dem EKEG.

Diese Checkliste dient der Vorbereitung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Gerichtliche Kundmachungen und Termine müssen im konkreten Verfahren geprüft werden.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihr Team im Insolvenzrecht

BRANDAUER Rechtsanwälte

Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit

Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.

Sie möchten eine Forderung, eigene Ware oder eine Entscheidung in der Krise prüfen lassen?

Nennen Sie uns Ihre Rolle, das betroffene Unternehmen und den Verfahrensstand. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg