Offene Unternehmensforderung im Insolvenzverfahren
Forderungsgrund, Zahlungen, Sicherheiten und gerichtliche Informationen vollständig zusammenstellen.
Trennen Sie zuerst die Insolvenzforderung von Sicherheiten und fremdem Eigentum. Die Forderung betrifft den Zahlungsanspruch und seine Anmeldung. Eine Sicherheit kann einen eigenen Befriedigungsweg eröffnen, während Eigentum an einer Sache eine Aussonderungsprüfung nach § 44 IO auslösen kann.
Für die konkrete Anmeldung lesen Sie den Beitrag Forderungsanmeldung statt normaler Eintreibung prüfen. Der Gläubigerhub ordnet den gesamten Prüfpfad ein. Nach der Anmeldung zeigt der Tabellenstand, ob die Forderung anerkannt oder bestritten ist.
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01 Forderung belegen
02 Verfahren und Tabellenstand erfassen
03 Forderung, Sicherheit und Eigentum abgrenzen
Rechtlicher Ausgangspunkt
Nach § 102 IO im aktuellen RIS-Text müssen Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nach den Regeln der Insolvenzordnung geltend machen. Übernehmen Sie den Fristbeginn aus der gerichtlichen Kundmachung und ordnen Sie ihn der Forderungsakte zu.
Forderung, Sicherheit und Eigentum sind keine austauschbaren Begriffe. Ob neben der Forderungsanmeldung ein Sicherungsrecht oder ein Aussonderungsrecht verfolgt werden kann, hängt von Vertrag, Sache und Verfahrensstand ab.
Diese Checkliste dient der Vorbereitung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Gerichtliche Kundmachungen und Termine müssen im konkreten Verfahren geprüft werden.
Vom Beleg zur Verfahrensentscheidung
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
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