Insolvenz

Insolvenzgläubiger

Ein Gläubiger, dessen Forderung nach den Regeln der Insolvenzordnung im Insolvenzverfahren geltend zu machen ist.

Kurz erklärt

Ein Gläubiger, dessen Forderung nach den Regeln der Insolvenzordnung im Insolvenzverfahren geltend zu machen ist.

Für die konkrete Einordnung sind Vertrag, Verfahrensstand und Belege gemeinsam zu prüfen. Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage und der Einzelfall. Zum passenden Schwerpunkt.

Rechtsgrundlagen

Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg