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Arbeitnehmerforderung in der Insolvenz: Insolvenz-Entgelt und Unterlagen

Arbeitnehmerforderung in der Insolvenz prüfen: Insolvenz-Entgelt, gesicherte Ansprüche, Unterlagen und Antrag nach dem IESG ordnen.

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Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.

18. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, müssen offene Entgeltansprüche und das Insolvenz-Entgelt getrennt geordnet werden. Lohnabrechnung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die gerichtliche Verfahrenslage gehören dabei zusammen.

Das IESG regelt gesicherte Ansprüche, Umfang und Verfahren des Insolvenz-Entgelts. Ob ein Anspruch gesichert ist und in welchem Umfang er berücksichtigt wird, hängt von Anspruchsgrund, Zeitraum und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Dieser Beitrag behandelt die Unterlagenordnung für Arbeitnehmer. Er ersetzt weder eine individuelle Anspruchsberechnung noch die Prüfung arbeitsrechtlicher Beendigungsfragen.

Anspruchsakte ordnen

Welche Unterlagen braucht die Prüfung?

Arbeitsverhältnis, offener Anspruch und Insolvenzverfahren müssen auf denselben Stand gebracht werden.

Erste Unterlagen für Insolvenz-Entgelt
Prüffeld Unterlagen Kernfrage
Arbeitsverhältnis Vertrag, Dienstzettel, Kollektivvertrag Welche Leistung wurde vereinbart?
Entgelt Lohnabrechnungen, Zeitaufzeichnungen, Kontoauszüge Was ist offen und nachweisbar?
Verfahren Edikt, Beendigung, Schriftverkehr Welche Verfahrenslage ist aktuell?

Die Sicherung und der Umfang hängen vom konkreten Anspruch und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Arbeitnehmeranspruch prüfen

Welche Unterlage fehlt zuerst?

Der Check ordnet Arbeitsverhältnis, Entgelt und Verfahren.

Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.

01 Frage 1

Sind Arbeitsverhältnis und offene Zahlungen dokumentiert?

Ihre Angaben

Dokumente geordnet prüfen

01

Vertrag und Abrechnungen abgleichen

Ordnen Sie die dazugehörigen Dokumente, den aktuellen Verfahrensstand und die offene Frage in einer gemeinsamen Akte.

02

Entgeltunterlagen ergänzen

Gleichen Sie Beschluss, Unterlagen und tatsächlichen Ablauf ab, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.

03

Anspruchszeitraum rekonstruieren

Sichern Sie den fehlenden Beleg und halten Sie fest, welche Annahme noch geprüft werden muss.

04

Edikt und Verfahrensstand sichern

Bereiten Sie die konkrete Frage mit Chronologie und den wichtigsten Belegen für die rechtliche Prüfung vor.

Arbeitsverhältnis und Insolvenzverfahren verbinden

§ 1 IESG knüpft die Sicherung an gesetzlich bestimmte Ansprüche von Arbeitnehmern. Für die Prüfung braucht es daher den Arbeitsvertrag, die tatsächliche Beschäftigung und die aktuelle Insolvenzlage.

Sichern Sie Eröffnungsbekanntmachung, Arbeitgeberdaten und Unterlagen zur Beendigung oder Fortführung des Arbeitsverhältnisses.

Offenes Entgelt zeitlich aufschlüsseln

§ 3 IESG betrifft den Umfang des Insolvenz-Entgelts. Eine Gesamtsumme ohne Zuordnung zu Monat, Entgeltart und Beleg erschwert die Prüfung.

Ordnen Sie Grundentgelt, Sonderzahlungen, Abfertigungs- oder Beendigungsansprüche und allfällige Gegenforderungen getrennt.

Abrechnung und Zahlung vergleichen

Lohnabrechnungen zeigen eine Berechnung, Kontoauszüge zeigen tatsächliche Zahlung. Beides sollte für jeden Anspruchszeitraum zusammengeführt werden.

Auch Vorschüsse, Teilzahlungen und Aufrechnungen gehören in die Übersicht, damit der offene Betrag nicht doppelt angesetzt wird.

Antrag und Auszahlung nachvollziehbar vorbereiten

§ 7 IESG betrifft Antrag und Auszahlung. Die notwendigen Angaben sollten anhand der offiziellen Unterlagen und der eigenen Anspruchsakte vorbereitet werden.

Bewahren Sie Einreichkopie, Nachreichungen und Mitteilungen geordnet auf. Die rechtliche Prüfung einzelner Ansprüche bleibt vom bloßen Einlangen eines Antrags getrennt.

Eine Lohnabrechnung ersetzt keinen Zahlungsnachweis: Ordnen Sie Vertrag, Abrechnung, Zahlung und Insolvenzstand gemeinsam.
FAQ

Häufige Fragen zum Insolvenz-Entgelt

Was ist Insolvenz-Entgelt? +

Es ist eine gesetzlich geregelte Sicherung bestimmter Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers.

Sind alle offenen Beträge automatisch gesichert? +

Nein. Anspruchsgrund, Zeitraum und die gesetzlichen Voraussetzungen müssen konkret geprüft werden.

Welche Unterlagen sollte ein Arbeitnehmer sammeln? +

Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Zeitaufzeichnungen, Kontoauszüge, Schriftverkehr und Unterlagen zum Insolvenzverfahren.

Themen
ArbeitnehmerforderungInsolvenz-EntgeltIESGInsolvenzverfahren

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