Fund und Erlös chronologisch sichern
Ordnen Sie die dazugehörigen Dokumente, den aktuellen Verfahrensstand und die offene Frage in einer gemeinsamen Akte.
Nachtragsverteilung im österreichischen Insolvenzverfahren prüfen: später aufgefundenes Vermögen, Verteilungsentwurf und Unterlagen ordnen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
Nach der Schlussverteilung kann noch ein Vermögenswert auftauchen oder ein Erlös verfügbar werden. Dann stellt sich nicht einfach die Frage nach einer neuen Quote. Zuerst muss geklärt werden, ob und wie eine Nachtragsverteilung durchgeführt wird.
§ 138 IO betrifft die Nachtragsverteilung. Der konkrete Vermögenswert, seine Zugehörigkeit zur Masse und die bereits festgestellten Forderungen müssen in einer eigenen Akte zusammengeführt werden.
Dieser Beitrag grenzt die spätere Verteilung von der allgemeinen Prüfung eines Verteilungsentwurfs und von der Forderungsanmeldung ab.
Vermögensfund, Massezugehörigkeit und Verteilungsstand sind getrennte Fragen.
| Prüffeld | Unterlagen | Kernfrage |
|---|---|---|
| Vermögensfund | Kaufvertrag, Kontoauszug, Verwertungsbeleg | Welcher Wert ist später verfügbar geworden? |
| Massezugehörigkeit | Eigentumsnachweis, Beschluss, Drittunterlagen | Gehört der Wert zur Masse? |
| Verteilung | Verteilungsentwurf, Tabelle, Gerichtsbeschluss | Wer ist nach welchem Stand zu berücksichtigen? |
Ob eine Nachtragsverteilung erfolgt, hängt von Vermögenswert, Verfahrensstand und gerichtlicher Entscheidung ab.
Der Check strukturiert Fund, Zugehörigkeit und Verteilung. Er ersetzt keine Prüfung des Beschlusses.
Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.
Ordnen Sie die dazugehörigen Dokumente, den aktuellen Verfahrensstand und die offene Frage in einer gemeinsamen Akte.
Gleichen Sie Beschluss, Unterlagen und tatsächlichen Ablauf ab, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.
Sichern Sie den fehlenden Beleg und halten Sie fest, welche Annahme noch geprüft werden muss.
Bereiten Sie die konkrete Frage mit Chronologie und den wichtigsten Belegen für die rechtliche Prüfung vor.
Eine Nachtragsverteilung setzt einen später zu berücksichtigenden Vermögenswert voraus. Die alte Schlussverteilung beantwortet nicht automatisch, wie ein neuer Fund zu behandeln ist.
Sichern Sie Zeitpunkt, Quelle, Wert, Standort und Verwertung des Gegenstands.
Vor jeder Verteilung muss feststehen, ob der Vermögenswert der Insolvenzmasse zugeordnet werden kann. Eigentum Dritter, Pfandrechte und andere Rechte bleiben gesondert zu prüfen.
Ein Kontoeingang oder Verkaufserlös ist deshalb nicht allein wegen seines Eingangs automatisch frei verteilbar.
Für die Verteilung brauchen die Beteiligten eine nachvollziehbare Grundlage. Gleichen Sie Forderungstabelle, Sicherheiten, bereits geleistete Zahlungen und gerichtliche Beschlüsse ab.
Die Akte sollte zeigen, welche Annahme aus welchem Dokument stammt und welche Frage noch offen ist.
Ein Entwurf, eine gerichtliche Entscheidung und die tatsächliche Auszahlung sind verschiedene Zeitpunkte. Halten Sie sie getrennt fest.
So bleibt erkennbar, ob eine Frage den Vermögensfund, die Forderung, den Rang oder erst den Vollzug betrifft.
Sie betrifft die spätere Verteilung eines Vermögenswerts, der nach dem bisherigen Verfahrensstand noch zu berücksichtigen ist.
Nein. Rechtsgrund, Eigentum, Drittinteressen und der konkrete Verfahrensstand müssen geprüft werden.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind die festgestellten Forderungen, der gerichtliche Stand und die konkrete Nachtragsverteilung.
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