Insolvenz
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Sanierungsplan bestätigt: Rekurs und Beteiligtenstellung prüfen

§ 155 IO: Sanierungsplan bestätigt: Rekurs und Beteiligtenstellung prüfen. Beschluss, Beteiligtenstellung und Rechtsmittelweg geordnet prüfen.

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2. September 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Die Bestätigung eines Sanierungsplans beendet die Prüfung nicht für jede betroffene Person. § 155 IO ordnet den Rekurs gegen Bestätigung und Versagung unterschiedlichen Beteiligten zu.

Gegen die Bestätigung kommen unter anderem Beteiligte ohne ausdrückliche Zustimmung sowie Mitschuldner und Bürgen in Betracht.

Vor jedem Schritt müssen Beschluss, eigene Stellung, Zustimmung oder Widerspruch und die konkrete Beschwer geprüft werden.

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Sanierungsplan bestätigt: Rekurs und Beteiligtenstellung prüfen

Die Bestätigung eines Sanierungsplans beendet die Prüfung nicht für jede betroffene Person. § 155 IO ordnet den Rekurs gegen Bestätigung und Versagung unterschiedlichen Beteiligten zu.

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Prüffeld Nachweis Kernfrage Nächster Schritt
Beschluss und Beteiligtenstellung sichern § 155 IO unterscheidet den Rekurs gegen Bestätigung und gegen Versagung des Sanierungsplans. Legen Sie Beschluss, Zustellung und eigene Rechtsposition zusammen. Die Bestätigung eines Sanierungsplans beendet die Prüfung nicht für jede betroffene Person. § 155 IO ordnet den Rekurs gegen Bestätigung und Versagung unterschiedlichen Beteiligten zu. Bestätigung wurde ausgesprochen
Bestätigung und Versagung unterscheiden Für Mitschuldner und Bürgen ist die eigene Haftungslage relevant; wirtschaftliche Betroffenheit allein ersetzt diese Prüfung nicht. Gegen die Bestätigung kommen unter anderem Beteiligte ohne ausdrückliche Zustimmung sowie Mitschuldner und Bürgen in Betracht. Bestätigung wurde versagt
Zustimmung und Haftung dokumentieren Dokumentieren Sie, ob Sie ausdrücklich zugestimmt, widersprochen oder nicht zugestimmt haben. Diese Tatsachen gehören neben dem Planinhalt in die Akte. Vor jedem Schritt müssen Beschluss, eigene Stellung, Zustimmung oder Widerspruch und die konkrete Beschwer geprüft werden. Eigene Stellung ist unklar
Rekursbegehren nicht vorwegnehmen Erst nach vollständiger Aktenprüfung lässt sich bestimmen, ob die Bestätigung angegriffen oder die Versagung bekämpft werden soll. Die Bestätigung eines Sanierungsplans beendet die Prüfung nicht für jede betroffene Person. § 155 IO ordnet den Rekurs gegen Bestätigung und Versagung unterschiedlichen Beteiligten zu. Bestätigung wurde ausgesprochen
Nächster Schritt

Welcher Beschluss und welche eigene Beteiligtenstellung liegen vor?

Gegen die Bestätigung kommen unter anderem Beteiligte ohne ausdrückliche Zustimmung sowie Mitschuldner und Bürgen in Betracht.

Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.

01 Frage 1

Welcher Beschluss und welche eigene Beteiligtenstellung liegen vor?

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Dokumente geordnet prüfen

01

Bestätigung wurde ausgesprochen

§ 155 IO unterscheidet den Rekurs gegen Bestätigung und gegen Versagung des Sanierungsplans. Legen Sie Beschluss, Zustellung und eigene Rechtsposition zusammen.

02

Bestätigung wurde versagt

Für Mitschuldner und Bürgen ist die eigene Haftungslage relevant; wirtschaftliche Betroffenheit allein ersetzt diese Prüfung nicht.

03

Eigene Stellung ist unklar

Dokumentieren Sie, ob Sie ausdrücklich zugestimmt, widersprochen oder nicht zugestimmt haben. Diese Tatsachen gehören neben dem Planinhalt in die Akte.

Beschluss und Beteiligtenstellung sichern

§ 155 IO unterscheidet den Rekurs gegen Bestätigung und gegen Versagung des Sanierungsplans. Legen Sie Beschluss, Zustellung und eigene Rechtsposition zusammen.

Gegen die Bestätigung kommen unter anderem Beteiligte ohne ausdrückliche Zustimmung sowie Mitschuldner und Bürgen in Betracht.

Bestätigung und Versagung unterscheiden

Für Mitschuldner und Bürgen ist die eigene Haftungslage relevant; wirtschaftliche Betroffenheit allein ersetzt diese Prüfung nicht.

Vor jedem Schritt müssen Beschluss, eigene Stellung, Zustimmung oder Widerspruch und die konkrete Beschwer geprüft werden.

Zustimmung und Haftung dokumentieren

Dokumentieren Sie, ob Sie ausdrücklich zugestimmt, widersprochen oder nicht zugestimmt haben. Diese Tatsachen gehören neben dem Planinhalt in die Akte.

Die Bestätigung eines Sanierungsplans beendet die Prüfung nicht für jede betroffene Person. § 155 IO ordnet den Rekurs gegen Bestätigung und Versagung unterschiedlichen Beteiligten zu.

Rekursbegehren nicht vorwegnehmen

Erst nach vollständiger Aktenprüfung lässt sich bestimmen, ob die Bestätigung angegriffen oder die Versagung bekämpft werden soll.

Gegen die Bestätigung kommen unter anderem Beteiligte ohne ausdrückliche Zustimmung sowie Mitschuldner und Bürgen in Betracht.

Der Rekursweg hängt nicht nur vom Planinhalt ab. Beschluss, Beteiligtenstellung und Verfahrenshandlung müssen zusammenpassen.
FAQ

Häufige Fragen

Wer kann gegen die Bestätigung vorgehen? +

§ 155 IO nennt unter anderem Beteiligte ohne ausdrückliche Zustimmung, Mitschuldner und Bürgen sowie Massegläubiger in der gesetzlichen Konstellation.

Gibt es denselben Weg gegen die Versagung? +

Nein. § 155 IO nennt dafür andere antragsberechtigte Personen, darunter den Schuldner und bestimmte Insolvenzgläubiger.

Welche Frist gilt? +

Eine Frist sollte nicht aus einem allgemeinen Muster übernommen werden. Beschluss und aktuelle Rechtsmittelbelehrung sind konkret zu prüfen.

Was ersetzt der Beitrag nicht? +

Er ersetzt keine Prüfung der Verfahrensakte und keinen individuellen Rechtsrat.

Themen
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