Insolvenz
Sanierung

Sanierungsplan nicht erfüllt: Wiederaufleben der Forderung prüfen

Sanierungsplan nicht erfüllt: Wiederaufleben, Zahlungen, Planbedingungen und Unterlagen nach österreichischem Insolvenzrecht getrennt prüfen.

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Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit

Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.

16. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein bestätigter Sanierungsplan beendet die Prüfung nicht. Werden vereinbarte Leistungen nicht erbracht, müssen Planinhalt, Zahlung, Fälligkeit und die behauptete Folge getrennt rekonstruiert werden.

§ 156a IO regelt das Wiederaufleben von Forderungen unter gesetzlichen Voraussetzungen. Ob diese Folge eintritt, ergibt sich nicht allein aus einer Zahlungserinnerung oder einer internen Buchhaltung.

Dieser Beitrag behandelt die Nichterfüllung nach Bestätigung. Die Vorbereitung der Abstimmung und die allgemeinen Rechtswirkungen des Plans sind davon zu unterscheiden.

Nichterfüllung dokumentieren

Welche Unterlagen zeigen das Wiederaufleben?

Planinhalt, tatsächliche Leistung und rechtliche Folge sind drei getrennte Prüffelder.

Unterlagen nach ausbleibender Planleistung
Prüffeld Unterlagen Kernfrage
Planinhalt Bestätigter Plan, Bedingungen, Zahlungsplan Welche Leistung wurde geschuldet?
Zahlung Kontoauszüge, Quittungen, Abrechnung Was wurde tatsächlich geleistet?
Folge Mahnung, Berechnung, Verfahrensunterlagen Welche Forderung wird jetzt behauptet?

Die konkrete Rechtsfolge hängt von Plan, Leistung und Verfahrensstand ab.

Planerfüllung prüfen

Welche Frage muss zuerst belegt werden?

Der Check ordnet Plan, Zahlung und Folge. Er ersetzt keine Prüfung der konkreten Planfassung.

Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.

01 Frage 1

Liegt die bestätigte Planfassung mit Zahlungsbedingungen vor?

Ihre Angaben

Dokumente geordnet prüfen

01

Planfassung und Bedingungen sichern

Ordnen Sie die dazugehörigen Dokumente, den aktuellen Verfahrensstand und die offene Frage in einer gemeinsamen Akte.

02

Zahlungsfluss rekonstruieren

Gleichen Sie Beschluss, Unterlagen und tatsächlichen Ablauf ab, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.

03

Plan und Aufforderung zusammenführen

Sichern Sie den fehlenden Beleg und halten Sie fest, welche Annahme noch geprüft werden muss.

04

Forderungsberechnung aufschlüsseln

Bereiten Sie die konkrete Frage mit Chronologie und den wichtigsten Belegen für die rechtliche Prüfung vor.

Bestätigte Planfassung als Ausgangspunkt sichern

§ 156a IO knüpft die Rechtsfolge an den bestätigten Sanierungsplan und die dort vorgesehenen Bedingungen. Verwenden Sie deshalb die bestätigte Fassung und nicht nur eine Präsentation oder Verhandlungsnotiz.

Halten Sie Planbetrag, Zahlungstermine, Bedingungen und allfällige Sicherheiten in einer Übersicht fest.

Leistung und Ausbleiben chronologisch belegen

Für die Prüfung müssen geschuldete und tatsächlich erbrachte Leistungen verglichen werden. Kontoauszüge, Quittungen und Abrechnungen sind dem jeweiligen Planpunkt zuzuordnen.

Eine verspätete, teilweise oder anders bezeichnete Zahlung sollte nicht ohne Abgleich als vollständige oder fehlende Erfüllung behandelt werden.

Wiederaufleben nicht pauschal behaupten

Die Rechtsfolge nach § 156a IO hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Planinhalt ab. Eine Mahnung allein beantwortet nicht, welche Forderung in welcher Höhe wieder geltend gemacht werden kann.

Berechnen Sie Ausgangsforderung, anerkannte Planleistung und behaupteten Rest getrennt.

Nächsten Verfahrensschritt vorbereiten

Ordnen Sie Planfassung, Zahlungsübersicht, Korrespondenz und die aktuelle Verfahrensinformation. So lässt sich klären, ob zunächst eine Abrechnung, eine Stellungnahme oder ein weiterer Verfahrensschritt erforderlich ist.

Die Unterlagen sollten auch zeigen, welche Beträge unstreitig sind und welche Behauptung rechtlich geprüft werden muss.

Eine offene Zahlung ist noch keine fertige Berechnung: Vergleichen Sie Planfassung, Leistung und behauptete Rechtsfolge in getrennten Schritten.
FAQ

Häufige Fragen zur Nichterfüllung des Sanierungsplans

Was bedeutet Wiederaufleben? +

§ 156a IO regelt, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen eine Forderung nach Nichterfüllung des Sanierungsplans wieder geltend gemacht werden kann.

Reicht eine Mahnung für das Wiederaufleben? +

Nein. Planinhalt, Leistung, Voraussetzungen und konkrete Berechnung müssen anhand der Unterlagen geprüft werden.

Welche Unterlagen sind wichtig? +

Die bestätigte Planfassung, Zahlungsnachweise, Abrechnungen, Korrespondenz und der aktuelle Verfahrensstand bilden die Grundlage.

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