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Vermögensverzeichnis im Insolvenzverfahren: Aktiva, Passiva und Sicherheiten

Vermögensverzeichnis im österreichischen Insolvenzverfahren: Aktiva, Passiva, Fälligkeit, Streit und Sicherheiten nach §§ 100 und 100a IO

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Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit

Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.

22. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Vermögensverzeichnis im Insolvenzverfahren: Aktiva, Passiva und Sicherheiten betrifft eine konkrete Weichenstellung im österreichischen Insolvenzrecht. Entscheidend ist die vollständige Chronologie aus Verfahren und Belegen.

§§ 100 und 100a IO ordnen Aktiva, Passiva, Fälligkeiten und Sicherheiten ein. Zuständigkeit, Zeitpunkt, Anspruchsgrund und Verfahrensstand müssen zusammen gelesen werden.

Für die erste Einordnung hilft die Trennung zwischen rechtlichem Ausgangspunkt, erforderlichen Unterlagen und dem nächsten sinnvollen Schritt.

Prüffelder

Rechtsgrund, Zeitpunkt und Beleg zusammenführen

Die vier Felder verhindern eine vorschnelle Zuordnung.

Erste Aktenordnung
Prüffeld Unterlagen Kernfrage
Rechtsgrund Norm, Vertrag oder Beschluss Welche Regel ist einschlägig?
Zeitpunkt Eröffnung, Fälligkeit oder Zahlung Welche Daten sind maßgeblich?
Beteiligte Schuldner, Gläubiger oder Verwalter Wer handelt oder haftet?
Beleg Original, Konto, Register oder Schriftverkehr Was ist nachweisbar?

Die konkrete Einordnung hängt von den vollständigen Unterlagen und dem Verfahrensstand ab.

Mandatsnaher Check

Welche Information fehlt für eine belastbare Einordnung?

Der Check ordnet den nächsten Prüfungsschritt.

Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.

01 Frage 1

Welche Information fehlt für eine belastbare Einordnung?

Ihre Angaben

Dokumente geordnet prüfen

01

Unterlagen ordnen

Ordnen Sie die Originaldokumente nach Rechtsgrund, Zeitpunkt und beteiligter Person.

02

Zeitpunkt klären

Trennen Sie Eröffnung, Fälligkeit, Zahlung und Entscheidung.

03

Beteiligte zuordnen

Halten Sie fest, wer Anspruchsteller, Schuldner, Verwalter oder Vertragspartner ist.

04

Streit dokumentieren

Sichern Sie Einwendungen, Schreiben und den bisherigen Stand, ohne eine Rechtsfolge vorwegzunehmen.

Rechtlicher Ausgangspunkt

§§ 100 und 100a IO bilden den Ausgangspunkt für Aktiva, Passiva, Fälligkeiten und Sicherheiten. Die aktuelle Fassung und der konkrete Verfahrensstand sind maßgeblich.

§§ 100 und 100a IO bilden den Ausgangspunkt für Aktiva, Passiva, Fälligkeiten und Sicherheiten. Die aktuelle Fassung und der konkrete Verfahrensstand sind maßgeblich. Vermögensverzeichnis im Insolvenzverfahren: Aktiva, Passiva und Sicherheiten.

Welche Unterlagen zusammengehören

Ordnen Sie Beschlüsse, Verträge, Kontobelege, Registerdaten und Schriftverkehr nach der konkreten Frage. Widersprüche müssen sichtbar bleiben.

Ordnen Sie Beschlüsse, Verträge, Kontobelege, Registerdaten und Schriftverkehr nach der konkreten Frage. Widersprüche müssen sichtbar bleiben. Vermögensverzeichnis im Insolvenzverfahren: Aktiva, Passiva und Sicherheiten.

Zeitpunkt und Rechtsfolge trennen

Eröffnung, Fälligkeit, Zahlung, Lieferung oder Entscheidung können unterschiedliche Zeitpunkte sein. Aus einem einzelnen Datum folgt noch keine Rechtsfolge.

Eröffnung, Fälligkeit, Zahlung, Lieferung oder Entscheidung können unterschiedliche Zeitpunkte sein. Aus einem einzelnen Datum folgt noch keine Rechtsfolge. Vermögensverzeichnis im Insolvenzverfahren: Aktiva, Passiva und Sicherheiten.

Nächster Schritt im Verfahren

Erstellen Sie eine kurze Chronologie und markieren Sie die offene Entscheidung. Der Unterlagencheck hilft, die Informationen zu bündeln.

Erstellen Sie eine kurze Chronologie und markieren Sie die offene Entscheidung. Der Unterlagencheck hilft, die Informationen zu bündeln. Vermögensverzeichnis im Insolvenzverfahren: Aktiva, Passiva und Sicherheiten.

Keine Rechtsfolge aus einem Einzelbeleg ableiten: Rechtsgrund, Zeitpunkt, Beteiligte und Beweis gehören in eine gemeinsame Chronologie.
FAQ

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind wichtig? +

Originalvertrag oder Beschluss, relevante Konto- oder Registerunterlagen und der aktuelle Verfahrensstand. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt von Aktiva, Passiva, Fälligkeiten und Sicherheiten ab.

Reicht eine Zusammenfassung? +

Eine Zusammenfassung kann ein Hinweis sein. Für die rechtliche Einordnung sollte der maßgebliche Originaltext oder ein verlässlicher Primärbeleg vorliegen.

Warum müssen Zeitpunkte getrennt werden? +

Eröffnung, Fälligkeit, Zahlung und Entscheidung können unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen.

Was ist der nächste sinnvolle Schritt? +

Erstellen Sie eine Chronologie, markieren Sie die offene Frage und lassen Sie die konkreten Unterlagen rechtlich prüfen.

Themen
VermögensverzeichnisAktivaPassivaSicherheiten

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