Insolvenz

Insolvenzanfechtung

Die gesetzliche Prüfung bestimmter Rechtshandlungen vor Verfahrenseröffnung, die das Vermögen des Schuldners betreffen.

Kurz erklärt

Die gesetzliche Prüfung bestimmter Rechtshandlungen vor Verfahrenseröffnung, die das Vermögen des Schuldners betreffen.

Für die konkrete Einordnung sind Vertrag, Verfahrensstand und Belege gemeinsam zu prüfen. Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage und der Einzelfall. Zum passenden Schwerpunkt.

Rechtsgrundlagen

Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg