Akte für die nächste Handlung vorbereiten
Ordnen Sie Beschluss, Quelle, Belege und Zuständigkeit in einer kurzen Chronologie.
Arbeitsverhältnis in der Insolvenz prüfen: Arbeitgeberrolle, Beendigungsweg, Entgelt und vollständige Unterlagen anhand von § 25 IO ordnen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Salzburg und österreichweit
Wir prüfen Verfahrensstand, Verträge, Zahlungsbelege und Sicherheiten und erklären, welche rechtliche Frage als Nächstes zu klären ist.
Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird ein Arbeitsverhältnis nicht allein durch den Eröffnungstag vollständig beantwortet. Arbeitgeberrolle, Leistungsstand, Beendigungsgrund und offene Entgeltpositionen müssen getrennt dokumentiert werden.
Nach § 25 IO übt der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus. Für eine Lösung des Arbeitsverhältnisses knüpft die Norm an unterschiedliche Verfahrensereignisse an; ein pauschaler Fristbeginn darf daher nicht angenommen werden.
Dieser Beitrag grenzt den arbeitsrechtlichen Prüfpfad von der allgemeinen Forderungsanmeldung und von der Verwertung des Unternehmens ab.
Arbeitsverhältnis, Verfahren und Entgelt brauchen getrennte Nachweise.
| Verfahren | Eröffnungsbeschluss, Edikt, Berichtstagsatzung, Beschlüsse | Welches Ereignis ist für den nächsten Schritt maßgeblich? |
| Arbeitsleistung | Dienstvertrag, Dienstzettel, Einsatzpläne, Abrechnung | Welche Leistung und welcher Zeitraum sind belegt? |
| Beendigung | Kündigung, Austritt, Zustellung, Schutzvorschriften | Wer hat auf welcher Grundlage beendet? |
| Entgelt | Lohnabrechnungen, Zahlungen, offene Beträge | Welche Position ist offen und welchem Rang zuzuordnen? |
Die konkrete Akte und der aktuelle Verfahrensstand bleiben maßgeblich.
Ordnen Sie Verfahren, Arbeitsverhältnis, Beendigung und Entgelt.
Besprechen Sie den konkreten Fall mit der Kanzlei.
Ordnen Sie Beschluss, Quelle, Belege und Zuständigkeit in einer kurzen Chronologie.
Treffen Sie keine Frist- oder Wirkungsannahme, bevor das fehlende Dokument und sein Datum geklärt sind.
Trennen Sie unstreitige Tatsachen, streitige Rechtsfragen und den konkreten gerichtlichen oder außergerichtlichen Schritt.
Ist der Schuldner Arbeitgeber, übt der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus. Die Beendigungsmöglichkeit hängt danach vom Verfahrensstand und den in § 25 IO genannten Ereignissen ab.
Ordnen Sie deshalb Eröffnung, öffentliche Bekanntmachung, Beschluss über eine Unternehmensschließung, Berichtstagsatzung und eine allfällige Fortführungsentscheidung mit Datum und Quelle. Eine allgemeine Aussage wie „Insolvenz beendet das Arbeitsverhältnis“ ist zu grob.
Arbeitsleistung vor und nach der Eröffnung darf nicht in einer einzigen offenen Summe verschwimmen. Vertrag, Einsatz, Abrechnung, Fälligkeit und Zahlung gehören in eine chronologische Aufstellung.
Für die insolvenzrechtliche Einordnung offener Positionen ist zusätzlich zu prüfen, ob eine Insolvenzforderung oder eine Masseforderung vorliegt. § 47 IO enthält für Masseforderungen eigene Rangregeln; daraus folgt keine automatische Zahlungssicherheit.
Eine Kündigung oder ein Austritt muss mit Wortlaut, Zugang, Datum und handelnder Person festgehalten werden. Bei besonderem Kündigungsschutz sind die dafür erforderlichen gerichtlichen oder behördlichen Schritte nicht durch eine interne Notiz ersetzt.
Die konkrete arbeitsrechtliche Zulässigkeit und die insolvenzrechtliche Einordnung können auseinanderfallen. Sichern Sie daher auch Dienstvertrag, kollektivvertragliche Grundlagen, Abrechnungen und bereits gesetzte Schritte.
Nein. § 25 IO regelt einen eigenen Prüfpfad und knüpft die Lösung an die gesetzlich genannten Voraussetzungen und Verfahrensereignisse.
Ist der Schuldner Arbeitgeber, übt grundsätzlich der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus. Die konkrete Verfahrenslage bleibt maßgeblich.
Nein. Leistungszeitraum, Anspruchsgrund, Fälligkeit und Verfahrensbezug müssen geprüft werden. § 47 IO ordnet zudem Rangfragen bei Masseforderungen.
Eröffnungs- und spätere Beschlüsse, Dienstvertrag, Arbeitszeit- und Leistungsnachweise, Abrechnungen, Zahlungen sowie Beendigungs- und Zustellnachweise.
Anmeldung, Prüfungstagsatzung und Bestreitung zusammenführen.
Eröffnungsdaten, Masse und Auskunftspflichten ordnen.
Beschluss, Forderung und offene Entscheidung übermitteln.
Neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei erhalten.
Nennen Sie uns Ihre Rolle, das betroffene Unternehmen und den Verfahrensstand. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
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