Für die erste Prüfung genügen keine isolierten Angaben zum Wert des Nachlasses. Ordnen Sie den Erbfall, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Verständigung des Insolvenzverwalters und jede Erklärung in zeitlicher Folge.
Zur Akte gehören je nach Fall die letztwillige Verfügung, der Nachweis des Erbfalls, ein Vermächtnis oder die Vereinbarung zur unentgeltlichen Zuwendung. Ergänzend sind Schreiben des Gerichts und des Insolvenzverwalters sowie vorhandene Nachlassaufstellungen zu sichern.
Markieren Sie anschließend die offene Entscheidung: Antritt mit Inventarvorbehalt, Nichtantritt oder Ablehnung. Diese klare Zuordnung verhindert, dass ein bloßer Bestandseintrag als Erbantritt oder eine nicht dokumentierte Reaktion als Ablehnung behandelt wird.