Erhält der Erwerber personenbezogene Daten nicht direkt von der betroffenen Person, greift regelmäßig Art 14 DSGVO. Die Information umfasst unter anderem Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer, Rechte und Datenquelle.
Die Information erfolgt grundsätzlich innerhalb einer angemessenen Frist, längstens innerhalb eines Monats. Soll vorher kommuniziert oder an einen weiteren Empfänger offengelegt werden, kann ein früherer Zeitpunkt gelten. Ausnahmen nach Art 14 Abs 5 DSGVO sind eng anhand des konkreten Tatbestands zu prüfen.
Bei Daten, die der neue Verantwortliche direkt erhebt, richtet sich die Information nach Art 13 DSGVO. Neue Zwecke müssen den betroffenen Personen vor der entsprechenden Weiterverarbeitung mitgeteilt werden, soweit keine Ausnahme greift.