Eine Masseforderung sollte nicht nur mit einer E-Mail oder einer Rechnung begründet werden. Die Akte muss zeigen, wer für die Masse gehandelt hat, was genau beauftragt war und wann die Leistung nachweisbar erbracht oder abgenommen wurde.
Bei Waren helfen Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Seriennummern und Empfangsbestätigung. Bei Dienstleistungen zählen Leistungsbeschreibung, Stundenaufzeichnungen, Zwischenergebnisse, Freigaben und Abnahme. Abweichungen vom Auftrag sollten vor ihrer Ausführung bestätigt werden.
Prüfen Sie außerdem, ob der Kontakt tatsächlich der bestellte Insolvenzverwalter oder eine nachweislich bevollmächtigte Person war. Firmenname, Aktenzeichen, Rechnungsadresse und Zahlungszusage allein ersetzen keine Prüfung der Vertretungsbefugnis.