Insolvenz

Restrukturierung

Maßnahmen an Vermögen, Verbindlichkeiten, Kapitalstruktur oder Betrieb zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit nach der ReO.

Kurz erklärt

Maßnahmen an Vermögen, Verbindlichkeiten, Kapitalstruktur oder Betrieb zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit nach der ReO.

Für die konkrete Einordnung sind Vertrag, Verfahrensstand und Belege gemeinsam zu prüfen. Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage und der Einzelfall. Zum passenden Schwerpunkt.

Rechtsgrundlagen

Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg