Insolvenz

Sanierungsverfahren

Ein Insolvenzverfahren, das unter den Voraussetzungen des § 167 IO als Sanierungsverfahren bezeichnet wird.

Kurz erklärt

Ein Insolvenzverfahren wird nach § 167 IO als Sanierungsverfahren bezeichnet, wenn der Schuldner seine Eröffnung und unter Anschluss eines zulässigen Sanierungsplans dessen Annahme beantragt und das Gericht den Antrag nicht zugleich zurückweist. Es bleibt ein gerichtliches Insolvenzverfahren.

Das Sanierungsverfahren ist vom präventiven Restrukturierungsverfahren nach der ReO und von einer bloß außergerichtlichen Sanierung abzugrenzen. Der Sanierungs- und Restrukturierungs-Schwerpunkt stellt die Wege gegenüber; der Beitrag zum Sanierungsverfahren in Österreich vertieft Eigenverwaltung und Verfahrensvarianten.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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