Sanierungsverfahren
Ein Insolvenzverfahren, das unter den Voraussetzungen des § 167 IO als Sanierungsverfahren bezeichnet wird.
Ein Insolvenzverfahren wird nach § 167 IO als Sanierungsverfahren bezeichnet, wenn der Schuldner seine Eröffnung und unter Anschluss eines zulässigen Sanierungsplans dessen Annahme beantragt und das Gericht den Antrag nicht zugleich zurückweist. Es bleibt ein gerichtliches Insolvenzverfahren.
Das Sanierungsverfahren ist vom präventiven Restrukturierungsverfahren nach der ReO und von einer bloß außergerichtlichen Sanierung abzugrenzen. Der Sanierungs- und Restrukturierungs-Schwerpunkt stellt die Wege gegenüber; der Beitrag zum Sanierungsverfahren in Österreich vertieft Eigenverwaltung und Verfahrensvarianten.
Mehr dazu
Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.
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Restrukturierung
Maßnahmen an Vermögen, Verbindlichkeiten, Kapitalstruktur oder Betrieb, die nach der ReO Zahlungsunfähigkeit abwenden und Bestandfähigkeit sichern sollen.
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Restrukturierungsplan
Der Plan, der die beabsichtigte Restrukturierung nach der ReO in konkrete Maßnahmen und eine Behandlung betroffener Gläubiger übersetzt.
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Sanierungsverwalter
Der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter, der im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung die Verwaltung des Schuldners beaufsichtigt.
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