Sanierungsverwalter
Der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter, der im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung die Verwaltung des Schuldners beaufsichtigt.
Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung bleibt die Verwaltung der Insolvenzmasse beim Schuldner, steht aber unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters, des Sanierungsverwalters. Bestimmte Rechtshandlungen benötigen seine Genehmigung oder können seinem Einspruch unterliegen.
Der Sanierungsverwalter ist vom Masseverwalter bei entzogener oder fehlender Eigenverwaltung und vom Restrukturierungsbeauftragten nach der ReO abzugrenzen. Der Sanierungs- und Restrukturierungs-Schwerpunkt ordnet die Rollen ein; der Beitrag zum Sanierungsverfahren in Österreich erläutert den Zusammenhang mit der Eigenverwaltung.
Mehr dazu
Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.
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Sanierungsverfahren
Ein Insolvenzverfahren, das unter den Voraussetzungen des § 167 IO als Sanierungsverfahren bezeichnet wird.
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Insolvenzverwalter
Das gerichtlich bestellte Verfahrensorgan mit den nach Verfahrensart und Beschluss zugewiesenen Aufgaben.
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Restrukturierungsplan
Der Plan, der die beabsichtigte Restrukturierung nach der ReO in konkrete Maßnahmen und eine Behandlung betroffener Gläubiger übersetzt.
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