Insolvenz

Eigenkapitalersetzender Kredit

Ein von einem Gesellschafter in der Krise gewährter Kredit, der nach § 1 EKEG als eigenkapitalersetzend gilt.

Kurz erklärt

Ein Kredit, den ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist nach § 1 EKEG eigenkapitalersetzend. Für die Einordnung sind insbesondere Kreditgewährung, Gesellschafterstellung und Krisenzeitpunkt zu prüfen.

Nicht jede Gesellschafterfinanzierung ist erfasst: § 3 EKEG nimmt unter anderem bestimmte kurzfristige Kredite aus und grenzt die Kreditgewährung von der Nutzungsüberlassung einer Sache oder der Erbringung einer Dienstleistung ab. Der Schwerpunkt zu Geschäftsführung und Gesellschaftern in der Krise zeigt den Prüfrahmen; der Beitrag zu Gesellschafterdarlehen in der Krise nach dem EKEG vertieft die Einordnung.

Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.

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