Eigenkapitalersetzender Kredit
Ein von einem Gesellschafter in der Krise gewährter Kredit, der nach § 1 EKEG als eigenkapitalersetzend gilt.
Ein Kredit, den ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist nach § 1 EKEG eigenkapitalersetzend. Für die Einordnung sind insbesondere Kreditgewährung, Gesellschafterstellung und Krisenzeitpunkt zu prüfen.
Nicht jede Gesellschafterfinanzierung ist erfasst: § 3 EKEG nimmt unter anderem bestimmte kurzfristige Kredite aus und grenzt die Kreditgewährung von der Nutzungsüberlassung einer Sache oder der Erbringung einer Dienstleistung ab. Der Schwerpunkt zu Geschäftsführung und Gesellschaftern in der Krise zeigt den Prüfrahmen; der Beitrag zu Gesellschafterdarlehen in der Krise nach dem EKEG vertieft die Einordnung.
Mehr dazu
Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung.
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Rückzahlungssperre
Die gesetzliche Sperre, die die Rückforderung eines eigenkapitalersetzenden Kredits bis zur Sanierung der Gesellschaft begrenzt.
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Sanierungsverfahren
Ein Insolvenzverfahren, das unter den Voraussetzungen des § 167 IO als Sanierungsverfahren bezeichnet wird.
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Restrukturierung
Maßnahmen an Vermögen, Verbindlichkeiten, Kapitalstruktur oder Betrieb, die nach der ReO Zahlungsunfähigkeit abwenden und Bestandfähigkeit sichern sollen.
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